Allgemeine Geschäftsbedingungen

Agentur ID

1.1
Die Firma Agentur ID GmbH, Tiefenbachstraße 59, 72622 Nürtingen, nachfolgend auch nur „AGENTUR ID“ oder „Auftragnehmer“ genannt, erbringt sämtliche Leistungen im Bereich Design, Corporate-Design, Web-Design, Grafik-Design, Internet, WordPress, Programmierung, Fotografie, Printmedien, Illustration, Multimedia, Socialmedia, Film, Video, Kommunikation, Marketing, Sportmarketing, Mediaaufträge, Anzeigenschaltung, Beratung und Konzeption ausschließlich zu den im Angebot enthaltenen Konditionen sowie nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen. Der Einbeziehung kundenseitiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag wird widersprochen; solche abweichenden Bestimmungen des Auftraggebers gelten nur, wenn dies von der AGENTUR ID schriftlich bestätigt worden ist.

1.2
Diese Auftragsbedingungen gelten gegenüber Personen und Gesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend Auftraggeber genannt.

1.3
Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten diese Auftragsbedingungen auch für etwaige Folgeaufträge, ohne dass es erneut deren ausdrücklicher Einbeziehung in den Vertrag bedarf.

2.1
Als „Sponsored Links“ werden kostenpflichtige Texteinträge auf den Suchergebnisseiten von Suchmaschinen und Portalen bezeichnet. Die Häufigkeit der Einblendung des Texteintrages richtet sich nach Algorithmen des jeweiligen Sponsored Links-Anbieters, der die Anzeigenschaltung für bestimmte Suchanfragen in Abhängigkeit von dem festgelegten Klickpreis, der Klick-Rate und dem Tagesbudget vornimmt. Im Einzelfall können die Algorithmen der Sponsored-Links-Anbieter von weiteren Faktoren abhängig sein; die AGENTUR ID hat auf diese Faktoren keinen Einfluss. 

2.2
Als „Index“ werden Suchergebnisse bezeichnet, die aus der Datenbank einer Suchmaschine bezogen werden. Die Grundlage dieser Datenbank sind die Websites im Internet, welche durch sog. Spider-Programme von den Suchmaschinen selbständig in ihre Datenbank aufgenommen werden. Die Positionierung der Index Einträge innerhalb der Suchergebnisse wird durch Algorithmen der Suchmaschinen bestimmt. Diese Algorithmen werden von den Suchmaschinenbetreibern nicht oder nur teilweise offengelegt; auch auf sie hat AGENTUR ID keinen Einfluss

3.1
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird durch das Angebot, die Angebotsunterlagen und die Formulierungen der generellen Preisliste der AGENTUR ID bestimmt. Weicht die Auftragserteilung vom zugrundeliegenden Angebot ab, so gelten die Abweichungen erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch den Auftragnehmer als vereinbart. Angebote sind stets freibleibend. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die AGENTUR ID 30 Kalendertage gebunden. 

3.2
Der Auftragnehmer wird die vertragsgegenständlichen Leistungen entweder selbst oder durch geeignete Erfüllungsgehilfen erbringen. Soweit der Auftragnehmer hierbei Subunternehmer einsetzt, entbindet ihn dies nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Außerdem wird die AGENTUR ID dem Auftraggeber für jedes Projekt einen Ansprechpartner benennen, der für die Beantwortung aller Fragen des Auftraggebers zur Verfügung steht, die sich im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung ergeben können. 

3.3
Nicht vom Leistungsumfang umfasst ist die Herausgabe von Layouts, Skizzen oder Dateien, die computertechnisch und/oder manuell erstellt wurden. Wünscht der Kunde die Herausgabe solcher Dateien und Dokumente, so ist dies eigens zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die AGENTUR ID dem Kunden solche Dateien und Dokumente zur Verfügung gestellt, dürfen diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der AGENTUR ID weder geändert noch für weitere als die im Angebot umfassten Leistungen verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. 

3.4
Die von AGENTUR ID programmierten Webseiten sind kompatibel mit den derzeit gängigen Browsern wie z.B. Internet Explorer, Firefox, Chrome und Safari. Eine Haftung für die korrekte Darstellung der Webseiten in anderen Browsern, oder für die Eignung der Webseiten in mobilen Anwendungen (z.B. iPhone) wird nicht übernommen. 

3.5
Sofern nicht anderweitig beauftragt, umfasst der Auftrag nur die Programmierung der Webseite mit Layout und dessen Technik (wie z.B. WordPress, CMS Backend, etc.). Das Einpflegen von Inhalten wie z.B. Bilder, Texte, Navigationspunkte oder Videos obliegt dem Kunden. Weiterhin werden folgende Leistungen, soweit nicht anders vereinbart, nur auf Basis eines eigenen Angebotes erbracht: – Hosting – Updates und Wartung der Webseite – Suchmaschinenoptimierung (SEO & SEM) – Texterstellung – Erstellung von Bildmaterial & Fotos – Backups 

3.6
Wird die AGENTUR ID über die Programmierung der Webseite mit dem Einpflegen von Inhalten beauftragt, hat der Kunde sämtliche dafür relevante Daten an die AGENTUR ID so zu übermitteln, dass die Inhalte schnell und ohne neue Formatierungen in die Seite übernommen werden können. Zusätzlicher Aufwand, der AGENTUR ID durch evtl. Umformatierungen oder dadurch entsteht, dass die Daten nicht auf einmal übertragen werden, wird eigens abgerechnet. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber. 

3.7
Die AGENTUR ID erstellt keine Datensicherungen von gelieferten Inhalten durch den Auftraggeber wie z.B. Bilder, Fotos, Texte, Dateien und andere digitale Daten. Die AGENTUR ID haftet nicht bei Verlust solcher Daten.

Den Vertragsparteien ist bewusst, dass der Erfolg des Projektes insgesamt von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und einem intensiven Informationsaustausch zwischen den Parteien abhängig ist. Der Auftraggeber ist insofern verpflichtet, 

(a)
auch seinerseits für jedes Projekt einen geeigneten Ansprechpartner / Projektverantwortlichen zu benennen, der auch kurzfristig für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung steht, die sich im Zusammenhang mit der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben können; 

(b)
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers in zumutbarem Umfang bei der Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu unterstützen, insbesondere durch zeitnahe und unentgeltliche Zurverfügungstellung der benötigten Informationen und Daten; 

(c)
erforderliche Freigaben, z.B. für Mediaschaltungen, kurzfristig und auf jeden Fall so rechtzeitig zu erklären, dass die von Dritter Seite häufig vorgegebenen Annahmefristen unter normalen Umständen auch gewahrt werden können; 

(d)
etwaige sonstige Eigenleistungen, wie in dem jeweiligen Angebot näher beschrieben, fachgerecht und zum vereinbarten Termin zu erbringen.

Während der gesamten Projektdurchführung kann der Auftraggeber Zusatz- oder Änderungswünsche an den Auftragnehmer herantragen. Hierbei bedürfen alle nicht nur unwesentlichen Änderungswünsche der Textform und der (auch konkludent, z.B. durch entsprechende Auftragsdurchführung erklärten) Annahme durch den Auftragnehmer. Entsteht durch solche nachträglichen Änderungen ein Mehraufwand, der über das gewöhnliche Maß hinausgeht, so kann der Auftragnehmer den Mehraufwand in Höhe der nachgewiesenen Mehrkosten, bzw., soweit es sich um eigene Arbeitsleistung handelt, zu den üblichen Stundensätzen der mit dem Projektdurchführung betrauten Mitarbeiter / Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers abrechnen.

Angaben zur voraussichtlichen Projektdauer und zur Fertigstellung des Projekts sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Auch wenn ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde, sind Terminüberschreitungen nicht dem Auftragnehmer anzulasten, wenn diese auf höherer Gewalt (z.B. Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Umstände), auf nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers oder darauf beruhen, dass dieser seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 4 der Auftragsbedingungen nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist.

7.1
Die Abrechnungsmodalitäten (Abrechnung nach Zeitaufwand / Pauschalen) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Sagt das Angebot hierrüber nichts aus, gelten die Pauschalen der Preisliste. Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, erfolgt die Abrechnung nach Projektfortschritt. Insofern können auch vor Projektbeendigung angemessene Abschlagszahlungen ver- langt werden, auch wenn keine selbständig abnahmefähigen Teilleistungen vorliegen. Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgt die Abrechnung grundsätzlich monatlich. Kommt der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann der Auftragnehmer vorbehaltlich aller weiteren gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche die Zurverfügungstellung weiterer Leistungen einstellen und auch nach Beendigung des Zahlungsverzuges zukünftige Leistungen von der Erbringung von Vorauskasse abhängig machen. 

7.2
Zudem stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das verbrauchte Media-Budget in Rechnung. Grundlage dieser Rechnung sind die im jeweiligen Abrechnungszeitraum entstandenen Fremdkosten, z.B. für Anzeigenschaltungen. Die AGENTUR ID wird diese Maßnahmen und das hierfür zur Verfügung stehende Budget im Vorfeld mit dem Auftraggeber abstimmen. Die AGENTUR ID ist jederzeit berechtigt, die Beauftragung entsprechender Mediaschaltungen / Werbemaßnahmen von der Leistung von Vorauskasse mindestens in Höhe der zu erwartenden Fremdkosten abhängig zu machen. 

7.3
Für Leistungen, die außerhalb des Stadtgebietes von Nürtingen erfolgen, werden im Zusammenhang mit der Projektdurchführung anfallende Reisekosten sowie ggf. Übernachtungskosten und Spesen separat in Rechnung gestellt. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden hierbei nach den tatsächlich angefallenen Kosten, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen nach den jeweils gültigen steuerlich absetzbaren Höchstsätzen berechnet. 

7.4
Andere Auslagen für notwendige Nebenkosten wie z.B. für Papier, Farbkopien, Scans, Satz, Retuschen, Druck, Reproduktionen, spezielle Materialien, Fotos, Abzüge, Farbproben, Muster, Versand etc. sind vom Kunden gesondert zu vergüten. 

7.5
Soweit der Auftragnehmer für regelmäßig wiederkehrende Leistungen, wie zum Beispiel der Wartung und Pflege von Internetseiten eine Servicegebühr oder -pauschale in regelmäßigen Zeitabständen erhebt, ist es dem Auftragnehmer gestattet die Höhe dieser Gebühren anzupassen, allerdings maximal um 30% in 3 Jahren. Der Auftraggeber erhält hierüber eine Mitteilung. Sofern der Auftraggeber bis zum letzten Tag des Monats, in dem er die Mitteilung erhalten hat bzw. bis zum letzten Tag des Folgemonats, soweit zwischen dem Erhalt und der Mitteilung und dem letzten Tag des Monats weniger als drei Wochen liegen in Textform (z.B. E-Mail) nicht widerspricht, gilt die Anpassung als genehmigt. Sofern der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht gebrauch macht, gilt der Vertrag über die regelmäßige Leistung zum Beginn der erhöhten Vergütung als beendet, ohne dass es einer separaten Kündigung durch den Auftragnehmer bedarf. 

7.6
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 

7.7
Ein sogenanntes „Nichtgefallen“ der Leistung geht zu Lasten des Auftraggebers.

Die in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei der Lieferung von beweglichen Sachen behält sich die AGENTUR ID bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

9.1
Nachdem der Auftragnehmer erklärt hat, dass die Leistungen fertiggestellt sind, ist der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen zur Abnahme verpflichtet. Sofern abgrenzbare Teilleistungen vorliegen, kann hinsichtlich solcher Leistungen auch eine Teilabnahme verlangt werden. Als konkludente Abnahme gilt auch, sofern sich aus den Umständen des Einzelfalles nicht etwas anderes ergibt, eine Freigabeerklärung, Freischaltung oder tatsächliche Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber. Entsprechen die Leistungen / Teilleistungen nicht den vertraglichen Vorgaben, so wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Kritikpunkte unverzüglich in Textform mitteilen. Berechtigte Kritikpunkte wird der Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Nachfrist auf eigene Kosten nachbessern. Wegen nur unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. 

9.2
Äußert sich der Auftraggeber nach einer Aufforderung zur Abnahme innerhalb der vorstehenden Frist nicht, so gilt die Leistung als abgenommen. 

9.3
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der AGENTUR ID ausdrücklich bestätigt werden. Wird ein Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform. 

9.4
Mit Abnahme der Webseite auf dem Kundenserver, bzw. vollständiger Bezahlung der jeweiligen Rechnung durch den Kunden, geht die Gefahr des Datenverlustes auf den Kunden über. Zur Sicherheit dafür verpflichtet sich der Kunde nach Abnahme des Projektes, sämtliche dafür relevante und der AGENTUR ID bekannte Zugangsdaten abzuändern, so dass die AGENTUR ID keinerlei Zugriff mehr zu Dateien, Servern und externen Oberflächen wie z.B. Hosting, FTP, Backend, etc. hat.

10.1
Sämtliche Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte an den Arbeitsergebnissen, die gemäß dieser Vereinbarung entwickelt oder dem Auftraggeber in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Software, Analysen, Dokumentationen und Berichten, verbleiben beim Auftragnehmer. Bei Designleistungen ist jeder erteilte Auftrag ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der dafür geschuldeten Vergütung das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Arbeitsergebnisse zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung vollständig bezahlt hat. 

10.2
Der Auftragnehmer ist berechtigt, an geeigneter Stelle in den Arbeitsergebnissen auf seine Urheberschaft hinzuweisen. Hierbei ist der Auftragnehmer auch berechtigt, das Logo des Auftraggebers als Referenz auf der Internetseite der AGENTUR ID zeitlich unbeschränkt abzubilden bzw. zu verwenden. Der Auftraggeber darf solche Urheberechtsvermerke oder Urheberrechtsvermerke Dritter nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers löschen oder verändern. Der Auftragnehmer kann auch die Aufnahme eines Hinweises verlangen, woraus hervorgeht, dass er für die Konzeption und technische Umsetzung, nicht aber für die sachliche Richtigkeit der Inhalte verantwortlich ist. 

10.3
Das Nutzungsrecht gilt nur für die vertragsgegenständliche Nutzungsart, zum Beispiel bei einem Web-Design-Vertrag nur für die Nutzung der Arbeitsergebnisse (oder von Teilen der Arbeitsergebnisse) als Webseite im Internet, nicht aber auch in Print-Form. Die Nutzungsrechte können – auf Wunsch des Auftraggebers auch nachträglich – auch für sämtliche derzeit bekannten und unbekannten Nutzungsarten erworben werden. Dies ist bei der Bemessung der Vergütung zu berücksichtigen.

11.1
Die AGENTUR ID verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet AGENTUR ID für seine Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern die AGENTUR ID notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von der AGENTUR ID. Die AGENTUR ID haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit die AGENTUR ID urheberrechtlich geschützte Darstellungen/ Bilder etc. verwendet, deren Verwendung unter Benennung des Urheberrechts zulässig ist, wird die AGENTUR ID dem Auftraggeber einen entsprechenden Textzusatz für das Impressum des Auftraggebers übergeben. Eine Haftung für Schadensersatz oder Abmahnkosten sind ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber die Textpassage für das Impressum nicht oder zu spät einsetzt und nutzt. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Auftragnehmer selbst oder durch geschulte Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen fachgerecht durchgeführt werden. Die in dem Projekt eingesetzten Consultants, Werbetexter, Programmierer etc. werden unter Nutzung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel und Fähigkeiten bestmöglich versuchen, die definierten Arbeitsergebnisse innerhalb der dafür veranschlagten Zeit zu liefern. Eine Gewähr dafür, dass der für die Projektdurchführung veranschlagte Zeitrahmen ausreichend ist oder ein vom Auftraggeber angestrebter Effekt (z.B. Umsatzsteigerung infolge bestimmter Marketingmaßnahmen) eintritt, kann jedoch nicht übernommen werden. Bei etwaigen in der Projektbeschreibung oder den Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben zu Performance- und Marketingzielen handelt es sich nicht um Leistungsangaben im Sinne eines Garantieversprechens oder einer vereinbarten Beschaffenheit, für die der Auftragnehmer verschuldensunabhängig einzustehen hat. 

11.2
Die AGENTUR ID gewährleistet nicht, dass eigene Netzwerkdienstleistungen oder Netzwerkdienstleistungen Dritter stets ohne Unterbrechungen, fehlerfrei und sicher sind. Die AGENTUR ID gewährleistet auch nicht die fehler- und unterbrechungsfreie Einblendung von Werbemitteln (z.B. Banner, Sponsored Links) sowie die Häufigkeit der Einblendung / Positionierung der Index-Einträge. Die Auslieferung dieser Werbemittel erfolgt regelmäßig über den Suchmaschinenbetreiber; die AGENTUR ID hat hierauf keinen Einfluss. Die AGENTUR ID kann daher auch nicht gewährleisten, dass die Werbemittel zu einem bestimmten Zeitpunkt erscheinen und dass eine bestimmte Anzahl von Besuchern auf die Seite des Kunden gelangen. 

11.3
Alle diejenigen Produkte oder Leistungen sind unentgeltlich nach Wahl des Auftragnehmers nachzubessern oder neu auszuliefern, die innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten seit Abnahme der Leistung einen Sach- oder Rechtsmangel aufweisen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform mitzuteilen. Abweichend hiervon gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Vorsatz oder Arglist. 

11.4
Zur Vornahme aller dem Auftragnehmer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zu setzen. Bleibt die Nacherfüllung ohne Erfolg, so werden Auftragnehmer und Auftraggeber versuchen, unter Zuziehung der Projektverantwortlichen sowie jeweils mindestens eines Mitglieds der Geschäftsführung gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Kann eine einvernehmliche Lösung hierbei nicht erzielt werden, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Sachmängelansprüche geltend machen, dies jedoch erst, nachdem er dem Auftragnehmer erfolglos eine letzte (weitere) Nachfrist zur Nacherfüllung gesetzt hat und auch diese erfolglos verstrichen ist. Eine erstmalige oder weitere Nachfristsetzung ist nicht erforderlich, wenn der Auftragnehmer die Nacherfüllung verweigert oder die (ggf. weitere) Nachfristsetzung dem Auftraggeber unzumutbar ist. 

11.5
Durch etwaige vom Auftraggeber oder durch Dritte unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten entfällt die Haftung für die daraus entstehenden Folgen. 

11.6
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Vorlagen, Aussagen und Werbebotschaften auf ihre Richtigkeit oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Entsprechendes, also keine Verpflichtung zur Überprüfung durch den Auftragnehmer, gilt für die beabsichtigte Art der Verwendung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber. Sofern in nachfolgendem Abschnitt 11.7 nichts Abweichendes geregelt ist, gewährleistet der Auftraggeber, dass die von ihm jeweils zur Verfügung gestellten bzw. entwickelten Bild- und Textmaterialien (z.B. Fotos, Stadtplanausschnitte, Keywords, Logos, Slogans, Rechtstexte, Inhalte, Bilder, Texte, Datenschutz und Impressumstexte) frei von Rechten Dritter sind, insbesondere keine Markenrechte Dritter verletzen, oder sie das Recht für die beabsichtigte Nutzung erworben haben. Werden gegen eine der Vertragsparteien von einem Dritten Ansprüche wegen der Verletzung solcher Schutzrechte erhoben, so verpflichtet sich der Auftraggeber, soweit diese Inhalte von ihm stammen, die geltend gemachten Ansprüche entweder auf eigene Kosten zu bestreiten oder den Streit auf andere Weise beizulegen und die andere Vertragspartei von allen Kosten und Schadensersatzansprüchen, die ihr infolge einer solchen Verletzung entstehen, freizustellen. Die AGENTUR ID behält sich vor, Inhalte oder Suchbegriffe abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die „Netiquette“ oder Richtlinien der Suchmaschinen und Sponsored Links Anbieter verstoßen. Die AGENTUR ID führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der vom Auftraggeber erhaltenen Inhalte durch. Die AGENTUR ID haftet nicht für sämtliche Texte und/oder Inhalte, die mit rechtlichen Dingen wie z.B. Datenschutz, Impressum, etc. zu tun haben. Hier empfiehlt die AGENTUR ID diese Texte von einem Anwalt anfertigen zu lassen. Entsprechendes gilt für Werbemittelverträge und andere Verträge, die auf Vermittlung von der AGENTUR ID zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten abgeschlossen werden. Die AGENTUR ID haftet weder für die rechtlichen Inhalte solcher Verträge noch für die Bonität und Zuverlässigkeit der Vertragspartner. 

11.7
Die AGENTUR ID weist darauf hin, dass vorsorglich auch bei von der AGENTUR ID für den Auftraggeber neu entwickelten bzw. weiterentwickelten Logos / Wortmarken / Bildmarken / Werbeslogans / Corporate Designs / Corporate Identitys eine Markenrecherche durchgeführt werden sollte, um auszuschließen, dass Schutzrechte Dritter hierdurch verletzt werden. Eine Bild- / Wortmarkenrecherche ist kostenpflichtig und wird üblicherweise durch externe Anbieter durchgeführt, je nach Bedürfnissen des Kunden auf nationaler oder auch internationaler Ebene. Wünscht der Auftraggeber eine solche Markenrecherche, wird er die Agentur ID damit ggf. separat beauftragen. Unterbleibt eine solche Markenrecherche, und wird anschließend eine Schutzrechtsverletzung durch ein von der AGENTUR ID entwickeltes Logo oder einen Werbeslogan festgestellt, so haftet die AGENTUR ID nur für Vorsatz.

12.1
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer dem Auftragnehmer zuzurechnenden Pflichtverletzung beruhen, haftet der Auftragnehmer beschränkt. Gleiches gilt bei etwaigen Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei grob vorsätzlichem Fehlverhalten sowie hinsichtlich etwaiger abgegebener Garantieerklärungen.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen und Unterlagen, die sie zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Arbeiten erhalten oder die ihnen anlässlich oder bei Gelegenheit des Vertragsschlusses oder der Durchführung der vertragsgegenständlichen Arbeiten bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Die Geheinhaltungsverpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung fort. Mitarbeiter und eingesetzte Erfüllungsgehilfen sind im gleichen Umfang zur Geheimhaltung zu verpflichten. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten an vertraulichen Unterlagen, die eine Partei von der anderen Partei anlässlich der Durchführung der vertragsgegenständlichen Arbeiten erhalten hat, wird ausgeschlossen.

Erteilte Aufträge können von beiden Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle einer rechtswirksamen Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung er- brachten Arbeiten / Teilleistungen abrechenbar, sofern und soweit diese auch isoliert nutzbar sind oder für den Auftraggeber bei objektiver Betrachtung einen Mehrwert darstellen. Die Geltendmachung etwaiger weitergehender vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

15.1
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zu Loyalität. Zu unterlassen ist vor allem die Abwerbung, Einstellung oder sonstige Beschäftigung von mit der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen betrauten Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern des Vertragspartners während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. 

15.2
Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer, keine Unternehmen oder Mitarbeiter von Unternehmen, die der Auftragnehmer mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen betraut hat, direkt mit Leistungen vergleichbarer Art zu beauftragen.

16.1
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Sollte eine Regelung unwirksam sein oder werden, so werden die Vertragspartner die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke. 

16.2
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses selbst. 

16.3
Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. 

16.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

16.5
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürtingen.

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